SCHUFA-Auskunft kostenlos beantragen: Anleitung für die Datenkopie
Veröffentlicht von Cashimondo Redaktion in Finanzen und Vergleich · Freitag 28 Aug 2026 · 12 Minuten
Tags: SCHUFA, Datenkopie, DSGVO, Bonität, Selbstauskunft, Datenschutz, Kreditwürdigkeit, Cashimondo
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Verbraucherinformation: Preise, Zinsen, Tarife und Verfügbarkeiten können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters oder Vergleichspartners.
Wer eine Wohnung sucht, einen Kredit plant oder einen Handyvertrag abschließen möchte, denkt oft erst dann an die eigene Bonität, wenn ein Anbieter ablehnt oder zusätzliche Sicherheiten verlangt. Eine kostenlose SCHUFA-Auskunft kann helfen, die über die eigene Person gespeicherten Daten nachzuvollziehen. Wichtig ist dabei die richtige Auswahl: Kostenlos ist die Datenkopie nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – nicht automatisch jeder Bonitätsnachweis, den die SCHUFA anbietet.
Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie eine SCHUFA-Auskunft kostenlos beantragen, was die Datenkopie enthält, wie sie sich von einer kostenpflichtigen BonitätsAuskunft unterscheidet und wie Sie bei fehlerhaften Einträgen sachlich vorgehen. Die Datenkopie ist vor allem ein Kontrollinstrument für Sie selbst. Für die Weitergabe an Vermieter oder andere Vertragspartner kann ein anderer Nachweis erforderlich sein.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft: Was genau ist damit gemeint?
Die kostenlose SCHUFA-Auskunft heißt bei der SCHUFA „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Sie beruht auf dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht. Danach können Sie erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie verarbeitet. Sie erhalten außerdem Informationen etwa zu Datenkategorien, Empfängern, Speicherdauer beziehungsweise den Kriterien dafür sowie zu Ihren Rechten auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
Die Datenkopie dient der Transparenz und der Kontrolle Ihrer gespeicherten Informationen. Sie ist deshalb nicht mit einem offiziellen Bonitätszertifikat gleichzusetzen. Die SCHUFA weist selbst darauf hin, dass die kostenlose Datenkopie sensible Informationen enthält und nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht ist. Wer beispielsweise einem Vermieter einen vorzeigbaren, aktuellen Bonitätsnachweis überreichen möchte, muss prüfen, ob ein kostenpflichtiges Produkt tatsächlich verlangt oder sinnvoll ist.
Wichtig: Das Recht auf Auskunft bedeutet nicht, dass jede Information in jeder Darstellung kostenlos bereitgestellt werden muss. Kostenlos ist die erste Kopie der personenbezogenen Daten im Rahmen des Auskunftsrechts grundsätzlich. Für zusätzliche Kopien kann ein Verantwortlicher ein angemessenes Entgelt verlangen. Auch bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen gelten besondere Regeln. Für eine normale Prüfung Ihrer eigenen Daten ist die Datenkopie jedoch der passende kostenfreie Weg.
- Kostenlos: Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zur Einsicht in die gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Nicht dasselbe: kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft mit Zertifikat zur Vorlage bei Dritten.
- Ziel der Datenkopie: Einträge, Personendaten und Anfragen kontrollieren – nicht die eigene Bonität nach außen belegen.
SCHUFA-Auskunft kostenlos beantragen: Schritt für Schritt
Am sichersten beantragen Sie die Datenkopie unmittelbar über den offiziellen Internetauftritt der SCHUFA. Suchen Sie dort gezielt nach „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ und nicht nur nach Begriffen wie „Auskunft“, „BonitätsCheck“ oder „BonitätsAuskunft“. Auf Angebotsseiten können kostenlose und kostenpflichtige Varianten nebeneinander stehen. Lesen Sie vor dem Absenden daher genau, welches Produkt im Warenkorb oder Formular ausgewählt ist.
Für den Antrag benötigen Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person. Dazu gehören in der Regel Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie die aktuelle Anschrift. Frühere Anschriften können hilfreich sein, wenn Sie innerhalb der vergangenen Jahre umgezogen sind oder eine Zuordnung sonst schwierig wäre. Die SCHUFA muss Ihre Identität hinreichend prüfen, damit sensible Daten nicht an Unbefugte gelangen. Je nach gewähltem Verfahren können deshalb weitere Angaben oder ein Identitätsnachweis nötig sein.
Bewahren Sie die Bestätigung des Antrags auf. So können Sie bei Rückfragen belegen, wann Sie die Auskunft angefordert haben. Nach Art. 12 DSGVO muss ein Unternehmen grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats auf einen Antrag zu Betroffenenrechten reagieren. Ist die Bearbeitung besonders komplex oder liegen viele Anträge vor, kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden; darüber muss das Unternehmen innerhalb des ersten Monats informieren.
Vermeiden Sie Vermittlungsseiten, die anbieten, die kostenlose SCHUFA-Auskunft „für Sie“ zu bestellen. Solche Dienste können eine Servicegebühr berechnen, obwohl die Datenkopie bei direkter Beantragung bei der SCHUFA unentgeltlich ist. Prüfen Sie außerdem die Internetadresse und übermitteln Sie Ausweis- oder Adressdaten nur über einen vertrauenswürdigen, verschlüsselten Bestellweg.
- Offizielle SCHUFA-Seite öffnen und ausdrücklich die „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ wählen.
- Personendaten vollständig und aktuell eingeben; bei Umzügen gegebenenfalls frühere Adressen ergänzen.
- Identitätsprüfung nach den Vorgaben im Antrag durchführen.
- Bestätigung speichern und Eingang beziehungsweise Bearbeitungszeit dokumentieren.
- Nach Erhalt die Datenkopie vertraulich behandeln und nicht unüberlegt weiterleiten.
Was steht in der SCHUFA-Datenkopie?
Der genaue Inhalt kann sich mit der Gestaltung des Dokuments ändern. Typischerweise sehen Sie aber Ihre Stammdaten, also etwa Name, Geburtsdatum und gespeicherte Adressen. Darüber hinaus kann die Auskunft Vertrags- und Geschäftsinformationen enthalten, die von angeschlossenen Unternehmen übermittelt wurden, etwa zu Kreditverträgen, Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunkverträgen oder Leasing. Auch Anfragen zur Bonitäts- oder Identitätsprüfung können aufgeführt sein.
Besonders aufmerksam sollten Sie Angaben zu erledigten oder offenen Zahlungsstörungen, Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen sowie den meldenden Unternehmen lesen. Prüfen Sie nicht nur auffällige Negativmerkmale. Auch ein Schreibfehler im Namen, ein falsch zugeordneter Vertrag oder eine alte Adresse kann später Rückfragen auslösen und sollte geklärt werden.
Die Datenkopie ist kein Urteil über Ihre Zahlungsfähigkeit. Ein einzelner Eintrag lässt ohne Kontext oft keine verlässliche Aussage darüber zu, ob eine Bank, ein Vermieter oder ein Händler einen Vertrag annimmt. Vertragspartner verwenden eigene Kriterien, Konditionen und Risikomodelle. Die Datenkopie liefert Ihnen aber die Grundlage, um nachzuvollziehen, welche Daten im Rahmen einer Bonitätsprüfung berücksichtigt werden könnten.
- Stammdaten: Name, Geburtsdatum und gespeicherte aktuelle oder frühere Anschriften.
- Vertragsdaten: beispielsweise Informationen zu Krediten, Konten, Karten, Leasing oder Telekommunikation, soweit gespeichert.
- Anfragen: Hinweise darauf, welche Unternehmen Bonitäts- oder Identitätsprüfungen veranlasst haben.
- Meldungen und Merkmale: etwa Angaben zu Zahlungsstörungen oder öffentlichen Verzeichnissen, soweit vorhanden.
- Informationen zur Datenverarbeitung: unter anderem Herkunft, Empfänger und Speicherhinweise.

Datenkopie und BonitätsAuskunft: Der entscheidende Unterschied
Viele Missverständnisse entstehen, weil beide Dokumente umgangssprachlich als „SCHUFA-Auskunft“ bezeichnet werden. Die kostenlose Datenkopie ist eine umfassende Selbstauskunft für die betroffene Person. Sie kann sensible Details enthalten und ist gerade nicht als schlanker Nachweis für Dritte konzipiert. Die SCHUFA rät von einer Weitergabe ab.
Die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft ist demgegenüber ein Nachweis mit Zertifikat, der zur Vorlage bei Dritten gedacht sein kann. Die SCHUFA beschreibt ihn als offiziellen, fälschungssicheren Bonitätsnachweis mit tagesaktueller Berechnung der Bonitätsscores. Ob Sie ein solches Dokument benötigen, hängt vom konkreten Anlass ab. Fragen Sie im Zweifel beim Vermieter, Makler oder Vertragspartner nach, welche Unterlagen wirklich erforderlich sind.
Für die regelmäßige Selbstkontrolle genügt in vielen Fällen die kostenlose Datenkopie. Beantragen Sie nicht vorschnell ein kostenpflichtiges Zertifikat, nur weil eine Webseite den Begriff SCHUFA-Auskunft verwendet. Umgekehrt sollten Sie nicht erwarten, dass eine Datenkopie alle Anforderungen eines Vermieters erfüllt. Das verhindert unnötige Ausgaben und reduziert das Risiko, umfangreiche persönliche Finanzdaten weiterzugeben.
- Datenkopie: kostenloses Datenschutzrecht, primär für die eigene Kontrolle.
- BonitätsAuskunft: kostenpflichtiger Nachweis zur möglichen Vorlage bei Dritten.
- Vor einer Wohnungsbewerbung: Anforderungen des Vermieters konkret erfragen.
- Grundsatz der Datensparsamkeit beachten: Nur die Unterlagen weitergeben, die tatsächlich benötigt werden.
Daten prüfen: Diese Punkte sollten Sie kontrollieren
Gehen Sie die Datenkopie systematisch durch, statt nur nach einem vermeintlich „negativen SCHUFA-Eintrag“ zu suchen. Beginnen Sie mit den Stammdaten. Stimmen Schreibweise, Geburtsdatum und alle Adressen? Kontrollieren Sie anschließend, ob die aufgeführten Verträge Ihnen bekannt sind und ob deren Status plausibel ist. Bei erledigten Verträgen ist besonders wichtig, dass ein Ausgleich oder eine Beendigung nachvollziehbar abgebildet ist.
Achten Sie bei Zahlungsstörungen darauf, ob die Forderung tatsächlich besteht, ob sie bereits bezahlt wurde oder ob Sie ihr rechtzeitig widersprochen haben. Eine Datenkopie ersetzt keine Prüfung von Rechnungen, Verträgen oder gerichtlichen Unterlagen. Ziehen Sie deshalb Ihre eigenen Belege hinzu und notieren Sie Abweichungen präzise: Welcher Eintrag ist betroffen, warum ist er aus Ihrer Sicht falsch und welche Unterlage belegt das?
Auch die Anfragen verdienen einen Blick. Mehrere Kreditanfragen können sich beispielsweise dadurch erklären, dass Sie Angebote eingeholt haben. Entscheidend ist, die Einträge einordnen zu können. Wenn Sie einen Vertrag oder eine Anfrage überhaupt nicht zuordnen können, sollten Sie zeitnah nachfragen. Das kann ein Verwaltungsfehler sein; in seltenen Fällen kann es auch ein Hinweis auf einen Missbrauch Ihrer Identität sein.
- Stammdaten und Adresshistorie auf Verwechslungen oder Schreibfehler prüfen.
- Jeden Vertrag nur akzeptieren, wenn er Ihnen bekannt ist und der Status nachvollziehbar erscheint.
- Bei erledigten Forderungen den Erledigungsvermerk beziehungsweise den aktuellen Stand kontrollieren.
- Unbekannte Verträge oder Anfragen dokumentieren und schnell klären.
- Belege wie Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr geordnet aufbewahren.

Fehlerhafte SCHUFA-Daten korrigieren lassen
Stellen Sie einen möglichen Fehler fest, wenden Sie sich schriftlich oder über den vorgesehenen Kontaktweg an die SCHUFA. Beschreiben Sie den Sachverhalt konkret und sachlich. Allgemeine Formulierungen wie „Bitte alles löschen“ helfen meist nicht weiter. Besser ist: Benennen Sie das meldende Unternehmen, die Vertrags- oder Vorgangsnummer, den fraglichen Datensatz und den Grund Ihrer Beanstandung. Fügen Sie Kopien aussagekräftiger Nachweise bei, etwa eine Zahlungsbestätigung oder eine schriftliche Bestätigung des Vertragspartners.
Kontaktieren Sie zusätzlich das Unternehmen, das die Information gemeldet hat, wenn der Fehler dort entstanden sein könnte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale bestehen Ansprüche auf unentgeltliche Berichtigung, Löschung oder Einschränkung unrichtiger beziehungsweise unzulässig gespeicherter Daten. Während die Richtigkeit eines Eintrags geprüft wird, kann eine Einschränkung der Verarbeitung relevant sein. Ob sie im Einzelfall greift, hängt von den Umständen ab.
Bleibt eine nachvollziehbar begründete Anfrage erfolglos oder erhalten Sie keine ausreichende Antwort, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die SCHUFA hat ihren Sitz in Wiesbaden; bei datenschutzrechtlichen Beschwerden kann die zuständige Aufsicht den Vorgang prüfen. Bei strittigen Forderungen, komplexen Inkassofällen oder einem drohenden Vertragsschluss kann zudem eine unabhängige Schuldner- oder Verbraucherberatung sinnvoll sein. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
- Beanstandung schriftlich, konkret und mit Datum formulieren.
- Passende Nachweise nur als Kopie beifügen; Originale behalten.
- Meldendes Unternehmen und SCHUFA getrennt anschreiben, wenn beide beteiligt sind.
- Eine angemessene Frist zur Prüfung setzen und Korrespondenz sichern.
- Nach einer Korrektur bei Bedarf erneut kontrollieren, ob der Datensatz richtig aktualisiert wurde.
Wann ist eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie sinnvoll?
Eine Datenkopie ist besonders sinnvoll, bevor Sie eine wichtige Finanzierung planen, eine Wohnung anmieten möchten oder nach einer unerwarteten Ablehnung im Onlinehandel, bei einem Mobilfunkvertrag oder bei einer Kreditkarte. Sie sollten sie aber nicht erst in einer akuten Drucksituation beantragen. Wer seine Daten mit ausreichendem Vorlauf prüft, hat Zeit, Unklarheiten zu recherchieren und gegebenenfalls Korrekturen anzustoßen.
Auch nach einem Umzug, nach der vollständigen Rückzahlung eines Kredits oder nach der Begleichung einer streitigen Rechnung kann eine Kontrolle zweckmäßig sein. Dabei gilt: Eine fristgerecht bezahlte Rechnung führt nicht automatisch zu einem negativen Merkmal. Ebenso ist nicht jede gespeicherte Vertragsinformation problematisch. Die Auskunft hilft vor allem, Transparenz zu schaffen und Fehler früh zu erkennen.
Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Entscheidungen verleiten, wenn ein Eintrag vorhanden ist. Angebote wie „Kredit ohne Bonitätsprüfung“ können teurer sein oder Risiken bergen. Vergleichen Sie Kreditkosten, Laufzeit, Gesamtrückzahlungsbetrag und Vertragsbedingungen sorgfältig. Ein seriöser Vergleich ersetzt keine Kreditprüfung und garantiert keine Zusage, kann aber dabei helfen, Konditionen nachvollziehbar gegenüberzustellen.
- Vor geplanter Kreditaufnahme oder einer Wohnungsbewerbung mit zeitlichem Puffer prüfen.
- Nach Umzug, Vertragsende oder Rückzahlung kontrollieren, ob Angaben schlüssig sind.
- Bei Ablehnungen nicht spekulieren, sondern gespeicherte Daten und eigene Unterlagen abgleichen.
- Bei Finanzierungen immer Effektivzins, Laufzeit, Gesamtbetrag und mögliche Zusatzkosten vergleichen.
Häufige Fragen
Kann ich die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos beantragen?
Ja. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist bei direkter Beantragung bei der SCHUFA kostenlos. Achten Sie darauf, nicht versehentlich eine kostenpflichtige BonitätsAuskunft oder einen kostenpflichtigen Vermittlungsdienst auszuwählen.
Wie lange dauert die kostenlose SCHUFA-Datenkopie?
Für Anträge nach Art. 15 DSGVO gilt grundsätzlich eine Antwortfrist von spätestens einem Monat nach Eingang. Bei komplexen Fällen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden; darüber muss innerhalb des ersten Monats informiert werden.
Schadet es meinem SCHUFA-Score, wenn ich eine Datenkopie beantrage?
Die Beantragung Ihrer eigenen Datenkopie dient der Ausübung Ihres Datenschutzrechts. Sie ist keine Kreditanfrage und ersetzt auch keine Bonitätsprüfung durch einen Vertragspartner.
Kann ich die kostenlose Datenkopie meinem Vermieter geben?
Davon ist meist abzuraten, weil die Datenkopie sensible und umfangreiche persönliche Angaben enthalten kann. Klären Sie mit dem Vermieter, welcher Nachweis benötigt wird. Für die Vorlage bei Dritten kann ein separates Bonitätszertifikat vorgesehen sein.
Was kann ich tun, wenn ein SCHUFA-Eintrag falsch ist?
Beanstanden Sie den konkreten Eintrag bei der SCHUFA und – sofern relevant – beim meldenden Unternehmen. Legen Sie passende Nachweise bei und bitten Sie um Prüfung, Berichtigung, Löschung oder gegebenenfalls Einschränkung der Verarbeitung. Bei ungelösten datenschutzrechtlichen Problemen kommt eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Betracht.
Muss die SCHUFA jeden Eintrag sofort löschen, sobald eine Rechnung bezahlt ist?
Nein. Ob und wann Daten gelöscht werden, hängt von Art des Datums, dem zugrunde liegenden Sachverhalt und geltenden Speicherregeln ab. Eine Zahlung kann aber für den Status eines Eintrags relevant sein. Prüfen Sie deshalb, ob der Datensatz korrekt als erledigt ausgewiesen ist, und klären Sie Unstimmigkeiten mit der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen.
Finanzierung erst vergleichen, dann entscheiden
Sie möchten nach der Prüfung Ihrer Unterlagen Finanzierungsoptionen vergleichen? Informieren Sie sich transparent über Kredite ohne SCHUFA und beachten Sie dabei stets Kosten, Laufzeit, Rückzahlungsbedingungen und die Voraussetzungen des jeweiligen Anbieters.
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Quellen und weiterführende Informationen
SCHUFA – Datenkopie und Auskunftsprodukte – Abgrenzung zwischen kostenloser Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und kostenpflichtiger BonitätsAuskunft sowie Hinweise zur Identifizierung.
SCHUFA – Hinweis zu Gebühren bei Drittanbietern – Hinweis, dass die Datenkopie bei direkter Beantragung kostenlos ist und Drittanbieter Servicegebühren verlangen können.
EUR-Lex – Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 12 und 15 – Rechtsgrundlage für Auskunftsrecht, Kopie personenbezogener Daten und grundsätzliche Monatsfrist.
Verbraucherzentrale – Scoring mit Kundendaten – Verbraucherhinweise zur kostenlosen Datenkopie sowie zu Berichtigung, Löschung und Einschränkung unrichtiger Daten.
Verbraucherzentrale – Was tun bei einem Schufa-Eintrag? – Hinweise zur Überprüfung von Einträgen, zum Vorgehen bei Fehlern und zur Kontaktaufnahme mit meldenden Unternehmen.
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